Was ist ein Zollbeauftragter?

Die Zollabwicklung im Unternehmen kann in verschiedenen Bereichen angesiedelt sein. Einige Unternehmen positionieren die zollrelevanten Tätigkeiten im Versand und der Logistik, andere hingegen haben eine ei­gene Zollabteilung. Wird die Zollabwicklung nicht outgesourct, son­dern direkt im Unternehmen abgewickelt, benennen die Beteiligten im Un­ter­neh­men in der Regel einen Verantwortlichen für den Zollbereich. Dieser kann als „Zollbeauftragter“ oder „Zollermächtigter“ oder „Ge­samt­ver­ant­wort­li­cher Zoll“ betitelt werden. Diese Bezeichnungen sind jedoch weder in europäischen Verordnungen wie dem Zollkodex oder der Zollkodex-Durchführungsverordnung noch in nationalen Gesetzen wie dem Zollverwaltungsgesetz oder angelehnten Gesetzen wieder zu finden.

Der ausgewählte Zollbeauftragte wird gegenüber dem Zoll im Rahmen von verschiedenen Bewilligungs- oder Zertifizierungsverfahren (Zoll­ver­fahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Vereinfachungen, AEO) be­nannt. Dabei geschieht es immer häufiger, dass Mitarbeiter in der neuen Position als Zollbeauftragte „ins kalte Wasser“ geworfen wer­den. Vielen Unternehmen und Mitarbeitern ist nicht klar, welche Funk­ti­onen und Rechte, aber auch Pflichten diese Position des Zoll­be­auf­tragten beinhaltet. Im Allgemeinen handelt es sich um eine Per­son, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der grenz­über­schreit­end­en Warenverkehre verantwortlich ist.

Abhängig von der Art des Unternehmens und seiner in­ner­be­trieb­lich­en Organisation können die Verpflichtungen jedoch unterschiedlich sein. Oft kommen für den Zollbeauftragten zu reinen Zolltätigkeiten auch andere steuerrechtlich relevante Aufgaben hinzu. Diese können zum Beispiel Logistik- und Versandaufgaben und Tätigkeiten zur Ein­hal­­tung der in­ner­be­trieb­lich­en Exportkontrolle beinhalten.