Was ist ein Zollbeauftragter?
Die Zollabwicklung im Unternehmen kann in verschiedenen Bereichen angesiedelt sein. Einige Unternehmen positionieren die zollrelevanten Tätigkeiten im Versand und der Logistik, andere hingegen haben eine eigene Zollabteilung. Wird die Zollabwicklung nicht outgesourct, sondern direkt im Unternehmen abgewickelt, benennen die Beteiligten im Unternehmen in der Regel einen Verantwortlichen für den Zollbereich. Dieser kann als „Zollbeauftragter“ oder „Zollermächtigter“ oder „Gesamtverantwortlicher Zoll“ betitelt werden. Diese Bezeichnungen sind jedoch weder in europäischen Verordnungen wie dem Zollkodex oder der Zollkodex-Durchführungsverordnung noch in nationalen Gesetzen wie dem Zollverwaltungsgesetz oder angelehnten Gesetzen wieder zu finden.

Der ausgewählte Zollbeauftragte wird gegenüber dem Zoll im Rahmen von verschiedenen Bewilligungs- oder Zertifizierungsverfahren (Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Vereinfachungen, AEO) benannt. Dabei geschieht es immer häufiger, dass Mitarbeiter in der neuen Position als Zollbeauftragte „ins kalte Wasser“ geworfen werden. Vielen Unternehmen und Mitarbeitern ist nicht klar, welche Funktionen und Rechte, aber auch Pflichten diese Position des Zollbeauftragten beinhaltet. Im Allgemeinen handelt es sich um eine Person, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der grenzüberschreitenden Warenverkehre verantwortlich ist.
Abhängig von der Art des Unternehmens und seiner innerbetrieblichen Organisation können die Verpflichtungen jedoch unterschiedlich sein. Oft kommen für den Zollbeauftragten zu reinen Zolltätigkeiten auch andere steuerrechtlich relevante Aufgaben hinzu. Diese können zum Beispiel Logistik- und Versandaufgaben und Tätigkeiten zur Einhaltung der innerbetrieblichen Exportkontrolle beinhalten.